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Finanzierung

Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz für Ihren Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die o.g. Maßnahmen zzgl. der Umfeldmaßnahmen wie zum Beispiel Maler, Maurer, Gerüstbauarbeiten, Entsorgung, etc.

weitere Informationen im Informationsblatt

Reparaturdienst

Reparaturdienst

Wir reparieren für Sie:

  • Gläser
    • Isoliergläser
    • Sicherheitsgläser
    • Verbundgläser
    • Glastüren
    • Glasplatten
    • Bleiverglasungen
    • Spiegel
  • Fenster
  • Fenster anderer Hersteller
  • Innentüren
  • Rolladen und Rolltore